Das Beste daran: Wir übernehmen für Sie die komplette Beantragung, sodass Sie keinen Aufwand mit dem Ausfüllen der Formulare und anschließender Korrespondenz haben.
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Die eigene Immobilie energetisch zu modernisieren, ist meist sehr kostspielig.
Umso besser, dass es eine Förderung für neue Fenster gibt!
Unter bestimmten Voraussetzungen greift der Staat Ihnen unter die Arme und hilft mit einem umfangreichen Zuschuss. Erfahren Sie auf unserer Website, wie die Fenster-Förderung im Detail funktioniert!
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Ein hervorragendes Mittel, um Heizkosten zu sparen, ist der Fensteraustausch. Moderne Fenster mit Wärmeschutzverglasung verhindern Wärmeverluste und verbessern deutlich die Energiebilanz Ihres Hauses. Dem Staat ist dies bewusst, sodass er Sie bei Ihrem Vorhaben finanziell unterstützt. Außerdem geht mit einer Fenstersanierung in der Regel ein verbesserter Lärm- und Einbruchschutz einher. Doch welche Voraussetzungen müssen gegeben sein, um die Förderung beanspruchen zu können?
Ein Fenstertausch ist sowohl im Neubau als auch bei der Sanierung eines Altbaus möglich. Die Fensterförderung wird allerdings nur genehmigt, wenn Ihre neuen Fenster inklusive Verglasung bestimmte Eigenschaften besitzen. Hauptsächlich geht es um den sogenannten U-Wert, den Dämmwert der Fenster. Dieser Wert beschreibt, wie viel Wärme das Fenster durchlässt. Folgende Voraussetzungen müssen gegeben sein, um die Förderung für neue Fenster beantragen zu können:
Drei Möglichkeiten stehen Ihnen für die Beantragung der Fördermittel zur Auswahl:
Abhängig davon, in welcher Stadt oder Gemeinde Sie den Fenstertausch durchführen möchten, gewähren einige Kommunen zusätzliche Förderprogramme.
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, kurz BAFA, ist innerhalb des Geschäftsbereichs des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz, kurz BMWK, angesiedelt. Es ist eine staatliche Behörde, die Gebäudesanierungen finanziert, um Immobilien energetisch zu modernisieren.
Einzelmaßnahmen, wie etwa ein Fenstertausch, sind förderungsfähig, wenn sie anschließend die Energieeffizienz erhöhen. Ist dies der Fall, erhalten Sie Fördermittel in Höhe von 15 Prozent der förderfähigen Kosten.
Einen Förderbonus von fünf Prozent legt der Staat obendrauf, wenn Ihr Vorhaben eine Maßnahme des individuellen Sanierungsfahrplans, abgekürzt iSFP, ist.
Durch das BAFA erhalten Sie somit einen maximalen Zuschuss von 20 Prozent, höchstens aber 12.000 Euro der förderfähigen Ausgaben. Die Fenster-Förderung beantragen Sie vor der Sanierung mithilfe Ihres Energieberaters. Die Förderung für neue Fenster beinhaltet auch den Einbau von Rollläden oder Sonnenschutzgittern.
Der Austausch eines Fensters stellt eine Einzelmaßnahme dar. Wenn Sie Ihr ganzes Haus in ein Effizienzhaus verwandeln, kommt der KfW-Kredit 261 in Frage. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau, kurz KfW, vergibt günstige Kredite inklusive eines staatlichen Zuschusses:
Für eine Sanierung zum Effizienzhaus erhalten Sie einen Kredit bis 150.000 Euro. Im Förderprogramm ist ein Tilgungszuschuss von bis zu 45 Prozent vorgesehen. Die Höhe des Zuschusses hängt davon ab, wie gut Sie Ihr Haus sanieren. Ist eine hohe Energieeffizienz gegeben, erhalten Sie einen höheren Zuschuss. Kontaktieren Sie unbedingt vorab Ihren Energieberater.
Eine Alternative zu den oben genannten Förderungsmöglichkeiten stellt der Steuerbonus dar. Entstehen Kosten für eine Sanierung, wird die Einkommensteuer über drei Jahre reduziert. Je nachdem wie hoch Ihre Einkommensteuer ist, decken Sie mit der Steuersenkung bis zu 20 Prozent der Kosten ab. In diesem Rahmen können Sie den Steuerbonus erhalten:
Für die handwerklichen Leistungen der Renovierung ist eine Bescheinigung vom Fachbetrieb notwendig. Ein Energieberater wird nicht verpflichtend benötigt. Ferner ist eine nachträgliche Meldung nach der Sanierung möglich. Der Steuerpflichtige muss dazu selbst in der Immobilie wohnen.
Lassen Sie sich unverbindlich von einem unserer UNILUX Fachbetriebe beraten, wie sich Ihre Fenster oder Türen energetisch modernisieren lassen. Direkt danach erhalten Sie eine erste Einschätzung, ob Ihre Immobilie förderfähig ist.
Sie erhalten ein persönliches Angebot zu Ihrem Fenstertausch. So informieren wir Sie darüber, wie hoch der Zuschuss sein wird, den Sie dank dem UNILUX-Fördermittel-Service erwarten können.
Ein Energieberater oder -beraterin des UNILUX-Fördermittel-Services kümmert sich um den Antrag und leitet alle Formulare und Daten an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, kurz BAFA, weiter. Sobald das Amt den Antrag bewilligt, kann der Fensteraustausch beginnen. Wenn alle Arbeiten abgeschlossen sind, brauchen Sie nur noch Rechnungen und Zahlungsnachweise beim Energieberater einzureichen. Er übernimmt die nächsten Schritte. Bald darauf erhalten Sie den staatlichen Zuschuss. So einfach kann sparen sein!
"Einfacher geht's tatsächlich nicht. Wir haben nur bei unserem Händler vor Ort die Fenster ausgesucht. Geplant hat das alles der UNILUX-Fachpartner. Und den ganzen bürokratischen Kram hat UNILUX für uns gemacht und organisiert. Klasse!"
Holz-Alu-Fenster von UNILUX zeichnen sich durch ihre Behaglichkeit und Langlebigkeit aus. Hierbei sorgt das hochwertige Holz für angenehmes und wohltuendes Ambiente, während das Aluminium sich der rauen Witterung stellt.
Ob rustikal oder schräg: Mit unseren meisterhaften Holzfenstern entscheiden Sie sich für ein behagliches Produkt, das neue Standards setzt. Selbst bei denkmalgeschützten Gebäuden werden Sie bei UNILUX fündig.
Kunststoff-Alu-Fenster von UNILUX überzeugen mit ihrer Qualität und Eleganz. Sie bestehen aus einem Kunststoff-Fenster und einem Aluminiumschale. Außerdem gibt es eine große Auswahl bei Farben und Formen.
Auch für den kleinen Geldbeutel hat UNILUX mit den Kunststofffenster-Modellen IsoStar und IsoPlus die passende Lösung. Hohe Dämmwerte, beste Formstabilität und maximale Sicherheit zeichnen diese Fenster aus.
Die staatliche Förderung für eine energetische Sanierung, etwa über das BAFA oder die EBW, umfasst 20 Prozent der gesamten Material- und Lohnkosten. Außerdem gibt es einen Tilgungszuschuss von bis zu 45 Prozent bei einem KfW-Kredit oder einen Steuerbonus von bis zu 20 Prozent der förderfähigen Kosten.
Über den UNILUX-Fördermittel-Service, den Sie exklusiv bei Ihrem UNILUX-Fachbetrieb erhalten. Es ist zwar möglich, selbst einen Antrag beim zuständigen Amt zu stellen, allerdings ist der Aufwand groß. Der Weg über einen Berater oder eine Beraterin ist daher deutlich einfacher.
Unsere offiziellen Energieberater, die in der Energieeffizienz-Expertenliste der DENA, kurz für Deutsche Energie-Agentur, aufgeführt sind. Ihr UNILUX-Fachbetrieb und die Energieexperten prüfen, ob Ihre Immobilie förderfähig ist. Wenn dies der Fall ist, kümmern sich die Energieberater anschließend um die komplette Antragsstellung.
Ja, die Dreifachverglasung wird in besonderem Maße gefördert, da sie eine sehr gute Dämmung der Fenster sicherstellt.
Finden Sie das passende Fenster für Ihr Zuhause und kontaktieren Sie Ihren UNILUX-Fachpartner in Ihrer Nähe.