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Die eigene Immobilie energetisch zu modernisieren, ist meist sehr kostspielig.
Umso besser, dass es eine Förderung für neue Fenster gibt!

Unter bestimmten Voraussetzungen greift der Staat Ihnen unter die Arme und hilft mit einem umfangreichen Zuschuss. Welche Voraussetzungen das sind und ob ihr Bau- oder Sanierungsvorhaben grundsätzlich förderfähig ist, klären Sie vorab mit Ihrem zuständigen UNILUX-Fachpartner.

Die folgende Beantragung eines staatlichen Zuschusses ist dank unseres UNILUX-Fördermittel-Service ganz einfach: gehen Sie hierzu auf www.foerderung.unilux.de und stellen Sie Ihren Antrag online. Unsere benutzerfreundliche Webseite begleitet Sie Schritt für Schritt durch den Antragsprozess – schnell, unkompliziert und ohne lästigen Behördenkontakt! Das Beste daran: Sie und der betreuende UNILUX Fachpartner werden über jeden Schritt im Antragsprozess elektronisch benachrichtigt.

Erklärvideo UNILUX-Fördermittel-Service

Sie benötigen weitere Informationen und möchten kontaktiert werden? Hier geht es direkt zur Kontaktanfrage.

Zuschuss für neue Fenster: Vorteile durch den Fenstertausch

Ein hervorragendes Mittel, um Heizkosten zu sparen, ist der Fensteraustausch. Moderne Fenster mit Wärmeschutzverglasung verhindern Wärmeverluste und verbessern deutlich die Energiebilanz Ihres Hauses. Dem Staat ist dies bewusst, sodass er Sie bei Ihrem Vorhaben finanziell unterstützt. Außerdem geht mit einer Fenstersanierung in der Regel ein verbesserter Lärm- und Einbruchschutz einher. Doch welche Voraussetzungen müssen gegeben sein, um die Förderung beanspruchen zu können?

Glückliche Frau wirft Münze in Sparschwein

Förderung bei Fenstertausch: Voraussetzung für den Zuschuss

Ein Fenstertausch ist sowohl im Neubau als auch bei der Sanierung eines Altbaus möglich. Die Fensterförderung wird allerdings nur genehmigt, wenn Ihre neuen Fenster inklusive Verglasung bestimmte Eigenschaften besitzen. Hauptsächlich geht es um den sogenannten U-Wert, den Dämmwert der Fenster. Dieser Wert beschreibt, wie viel Wärme das Fenster durchlässt. Folgende Voraussetzungen müssen gegeben sein, um die Förderung für neue Fenster beantragen zu können:

Altbau-Fassade Vergleich alt neu
  • Bei Fenster inklusive Rahmentausch: Fenster mit einem U-Wert von 0,95 W/m²K, der Wärmedurchgangskoeffizient, und Dachfenster mit einem U-Wert von 1,0 W/m²K. Es ist der Dämmwert des gesamten Fensters gemeint, also der Uw-Wert, und nicht nur der Wert der Scheibe, der Ug-Wert.
  • Bei Scheibentausch ohne Rahmen: U-Wert beträgt 1,3 W/m²K
  • Der U-Wert der Hauswand ist höher als der vom Fenster. Der Grund: Tauwasser bildet sich an der Wand, was oft zu Schäden führt. Stimmen die U-Werte nicht, muss erst eine Fassadendämmung stattfinden.
  • Das neue Fenster ist luftdichter als die alte Ausführung.

Fenster tauschen: Förderung über verschiedene Wege

Drei Möglichkeiten stehen Ihnen für die Beantragung der Fördermittel zur Auswahl:

Abhängig davon, in welcher Stadt oder Gemeinde Sie den Fenstertausch durchführen möchten, gewähren einige Kommunen zusätzliche Förderprogramme.

Altbau-Fassade Vergleich alt neu

Fenstertausch: Förderung über das BAFA

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, kurz BAFA, ist innerhalb des Geschäftsbereichs des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz, kurz BMWK, angesiedelt. Es ist eine staatliche Behörde, die Gebäudesanierungen finanziert, um Immobilien energetisch zu modernisieren.

Einzelmaßnahmen, wie etwa ein Fenstertausch, sind förderungsfähig, wenn sie anschließend die Energieeffizienz erhöhen. Ist dies der Fall, erhalten Sie Fördermittel in Höhe von 15 Prozent der förderfähigen Kosten.

Bedingungen für die Fenster-Förderung

  • Die Investition muss mindestens 2.000 Euro betragen. Ein einzelnes Fenster wird somit nicht immer gefördert, eine Förderung für Haustüren können Beantragende in der Regel erhalten.
  • Die förderfähigen Kosten dürfen pro Jahr 60.000 Euro nicht übersteigen.
  • Pro Gebäude liegt die Höchstgrenze der förderfähigen Kosten bei 600.000 Euro.
  • Verpflichtend muss ein Energieberater beauftragt werden.

Einen Förderbonus von fünf Prozent legt der Staat obendrauf, wenn Ihr Vorhaben eine Maßnahme des individuellen Sanierungsfahrplans, abgekürzt iSFP, ist.

Durch das BAFA erhalten Sie somit einen maximalen Zuschuss von 20 Prozent, höchstens aber 12.000 Euro der förderfähigen Ausgaben. Die Fenster-Förderung beantragen Sie vor der Sanierung mithilfe Ihres Energieberaters. Die Förderung für neue Fenster beinhaltet auch den Einbau von Rollläden oder Sonnenschutzgittern.

 

BEG-Grundförderung
(ohne iSFP-Bonus)

BEG-Maximalförderung
(mit iSFP-Bonus)

Investitions­zuschuss

15 % Zuschuss

20 % Zuschuss
(15 % + 5 % iSFP-Bonus)

iSFP = individueller Sanierungsfahrplan

nein
(Maßnahmen können innerhalb von
3 Jahren ab Zugang der Zusage des Zu-
wendungsbescheids umgesetzt werden)

ja
(Maßnahmen können in einem Zeitraum von max. 15 Jahren nach Erstellung des
iSFP umgesetzt werden)

Förderfähige Kosten

max. 30.000,– €
pro Wohneinheit

Verdopplung auf max. 60.000,– €
pro Wohneinheit

Gebäudealter

mindestens 5 Jahre

mindestens 10 Jahre

Fenster

Uw-Wert ≤ 0,95 W/m2K

Uw-Wert ≤ 0,95 W/m2K

Haustüren

Uw-Wert ≤ 1,3 W/m2K

Uw-Wert ≤ 1,3 W/m2K

Kosten Energie­beratung (inkl. MwSt.)

250 €
(effektiv)

850 €
(effektiv)

Stand 10/2024

   

KfW-Förderung: Fenster im Rahmen einer energetischen Sanierung erneuern

Der Austausch eines Fensters stellt eine Einzelmaßnahme dar. Wenn Sie Ihr ganzes Haus in ein Effizienzhaus verwandeln, kommt der KfW-Kredit 261 in Frage. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau, kurz KfW, vergibt günstige Kredite inklusive eines staatlichen Zuschusses:

Für eine Sanierung zum Effizienzhaus erhalten Sie einen Kredit bis 150.000 Euro. Im Förderprogramm ist ein Tilgungszuschuss von bis zu 45 Prozent vorgesehen. Die Höhe des Zuschusses hängt davon ab, wie gut Sie Ihr Haus sanieren. Ist eine hohe Energieeffizienz gegeben, erhalten Sie einen höheren Zuschuss. Kontaktieren Sie unbedingt vorab Ihren Energieberater.

Fenster sanieren: Förderung über Steuerbonus

Eine Alternative zu den oben genannten Förderungsmöglichkeiten stellt der Steuerbonus dar. Entstehen Kosten für eine Sanierung, wird die Einkommensteuer über drei Jahre reduziert. Je nachdem wie hoch Ihre Einkommensteuer ist, decken Sie mit der Steuersenkung bis zu 20 Prozent der Kosten ab. In diesem Rahmen können Sie den Steuerbonus erhalten:

  • Im ersten und zweiten Jahr: Sieben Prozent und maximal 14.000 Euro.
  • Im dritten Jahr: Sechs Prozent und maximal 12.000 Euro.
  • Die Gesamtkosten der Sanierungsarbeiten dürfen 200.000 Euro nicht überschreiten.

Für die handwerklichen Leistungen der Renovierung ist eine Bescheinigung vom Fachbetrieb notwendig. Ein Energieberater wird nicht verpflichtend benötigt. Ferner ist eine nachträgliche Meldung nach der Sanierung möglich. Der Steuerpflichtige muss dazu selbst in der Immobilie wohnen.

Förderprogramm-Fenster:
Errechnen Sie ihr Sparpotential

*inkl. Kosten Energieberater, 20% staatlicher Förderung der Auftragssumme

Fensteraustausch:
Förderung über UNILUX beantragen lassen

Persönliches Gespräch

Lassen Sie sich unverbindlich von einem unserer UNILUX Fachbetriebe beraten, wie sich Ihre Fenster oder Türen energetisch modernisieren lassen. Direkt danach erhalten Sie eine erste Einschätzung, ob Ihre Immobilie förderfähig ist.

UNILUX Icon persönliches Gespräch

Angebot mit Fördersumme

Sie erhalten ein persönliches Angebot zu Ihrem Fenstertausch. So informieren wir Sie darüber, wie hoch der Zuschuss sein wird, den Sie dank dem UNILUX-Fördermittel-Service erwarten können.

UNILUX Icon Angebot

Antrag einreichen und Zuschuss erhalten

Nachdem Sie bequem unter foerderung.unilux.de die benötigten Daten zur Förderung bereitgestellt haben, kümmert sich der UNILUX-Fördermittel-Service mit seinen Energieberatern um den Antrag und die gesamte Abwicklung mit dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Sobald das Amt den Antrag bewilligt, kann der Fensteraustausch beginnen. Wenn alle Arbeiten abgeschlossen sind, brauchen Sie nur noch Rechnungen und Zahlungsnachweise beim Energieberater einzureichen. Er übernimmt die nächsten Schritte. Bald darauf erhalten Sie den staatlichen Zuschuss. So einfach kann sparen sein!

UNILUX Icon Zuschuss erhalten

"Einfacher geht's tatsächlich nicht. Wir haben nur bei unserem Händler vor Ort die Fenster ausgesucht. Geplant hat das alles der UNILUX-Fachpartner. Und den ganzen bürokratischen Kram hat UNILUX für uns gemacht und organisiert. Klasse!"

Mann im mittleren Alter mit grauem Bart und Brille vor Wohnhaus

Fenster tauschen:
Förderung unter anderem für diese Fenster

3D-Querschnitt Holz-Alu-Fensterprofil DesignLine07

Holz-Alu-Fenster:
behaglich und robust

Holz-Alu-Fenster von UNILUX zeichnen sich durch ihre Behaglichkeit und Langlebigkeit aus. Hierbei sorgt das hochwertige Holz für angenehmes und wohltuendes Ambiente, während das Aluminium sich der rauen Witterung stellt.

3D-Querschnitt UNILUX Holzfensterprofil schräg

Fenster aus Holz:
hochwertig und schön

Ob rustikal oder schräg: Mit unseren meisterhaften Holzfenstern entscheiden Sie sich für ein behagliches Produkt, das neue Standards setzt. Selbst bei denkmalgeschützten Gebäuden werden Sie bei UNILUX fündig.

Kunststoff-Alu-Fenster:
elegant und verlässlich

Kunststoff-Alu-Fenster von UNILUX überzeugen mit ihrer Qualität und Eleganz. Sie bestehen aus einem Kunststoff-Fenster und einem Aluminiumschale. Außerdem gibt es eine große Auswahl bei Farben und Formen.

3D-Querschnitt Kunststofffensterprofil IsoPlus halbflächenversetzt

Kunststoff-Fenster:
günstig und langlebig

Auch für den kleinen Geldbeutel hat UNILUX mit den Kunststofffenster-Modellen IsoStar und IsoPlus die passende Lösung. Hohe Dämmwerte, beste Formstabilität und maximale Sicherheit zeichnen diese Fenster aus.

Nehmen Sie Kontakt zu uns auf, wir beraten Sie gerne!

         

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Häufige Fragen zur Förderung:
Fenster tauschen leicht gemacht

Wie viel Förderung bekommt man für neue Fenster?

Die staatliche Förderung für eine energetische Sanierung, etwa über das BAFA oder die EBW, umfasst bis zu 20 Prozent der gesamten Material- und Lohnkosten. Außerdem gibt es einen Tilgungszuschuss von bis zu 45 Prozent bei einem KfW-Kredit oder einen Steuerbonus von bis zu 20 Prozent der förderfähigen Kosten.

Welche Fenster werden staatlich gefördert?
  • Fenster, auch Kastenfenster
  • Einbruchhemmende Ausstattung
  • Maßnahmen zur Schalldämmung
  • Rollläden und außen liegende Sonnenschutzvorrichtungen
  • Fest eingebauter Insektenschutz
  • Ausbau und Entsorgung alter Fenster
Wo beantrage ich einen Zuschuss für neue Fenster?

Über den UNILUX-Fördermittel-Service auf www.foerderung.unilux.de

Wer füllt meinen Fördermittel-Antrag aus?

Unsere offiziellen Energieberater, die in der Energieeffizienz-Expertenliste der DENA, kurz für Deutsche Energie-Agentur, aufgeführt sind. Ihr UNILUX-Fachbetrieb und die Energieexperten prüfen, ob Ihre Immobilie förderfähig ist. Wenn dies der Fall ist, stellen Sie uns unter foerderung.unilux.de die benötigten Eckdaten zu Ihrem Bauvorhaben bereit und die Energieberater kümmern sich anschließend um die komplette Antragsabwicklung.

Wird Dreifachverglasung gefördert?

Ja, die Dreifachverglasung wird in besonderem Maße gefördert, da sie eine sehr gute Dämmung der Fenster sicherstellt.

Was bringt mir der UNILUX-Fördermittel-Service?
  • Bis zu 20 Prozent Ersparnis bei Ihrem Modernisierungsprojekt
  • Rundum-sorglos-Paket, das Ihnen den leidigen Papierkram erspart
  • Individueller Fahrplan mit empfohlenen Sanierungsmaßnahmen für Ihre gesamte Immobilie
  • Blitzschnelle Antragsstellung
  • Deutlich niedrigere Kosten für Ihre Heizung durch hochwärmedämmende Energiesparfenster
  • Wichtiger Beitrag zur Schonung der Umwelt
  • Null Risiko – die Kosten für die Energieberatung werden bei Ablehnung der Förderung zurückerstattet

Für Ihre Fenster-Förderung:
Finden Sie Ihren UNILUX-Fachpartner

 
Finden Sie das passende Fenster für Ihr Zuhause und kontaktieren Sie Ihren UNILUX-Fachpartner in Ihrer Nähe.

Landkarte mit Standort-Pin UNILUX


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