Mit einem Blick auf den Boden sind feine Details erkennbar. Die Türschwelle stellt ein Problem für Rollator, Rollstuhl und Co. dar. Ein weiterer Punkt ist die Türbreite. Sie muss breiter sein, damit Gehhilfen hindurchpassen.
Solche und weitere Aspekte sind in der Grundnorm für barrierefreies Bauen und Planen der DIN 18040 festgehalten. Eine Terrassen- oder Balkontür weist eine Barrierefreiheit auf, wenn sie:
- Leicht zu bedienen ist
- Der Türgriff nicht zu hoch ist: Ideal sind 85 bis 105 Zentimeter Höhe
- Keine Schwelle besitzt, alternativ darf die Türschwelle maximal zwei Zentimeter hoch sein
- Breit genug ist
- Genügend Platz vor der Tür hat