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Jetzt Förderung für neue Fenster und Haustüren beantragen

Neue Fenster?
Erhalten Sie Förderung vom Staat!
Junge Frau küsst ihr Sparschwein
Modellhaus auf Münzstapel Symbolbild
Detailansicht Flügel geöffnetes UNILUX Holz-Alu Fenster

Die eigene Immobilie energetisch zu modernisieren, ist meist sehr kostspielig. Umso besser, dass es eine Förderung für neue Fenster und Türen gibt!

Unter bestimmten Voraussetzungen greift der Staat Ihnen unter die Arme und hilft mit einem umfangreichen Zuschuss. Erfahren Sie in unserem Ratgeber, wie die Förderung für den Fenstertausch im Detail funktioniert!

Förderung für neue Fenster –
diese Zuschüsse gibt es:

Ein hervorragendes Mittel, Heizkosten zu senken, ist der Fenster- und Türenaustausch. Moderne Fenster mit Wärmeschutzverglasung verhindern Wärmeverluste und verbessern stark die Energiebilanz Ihres Hauses. Dem Staat ist dies bewusst, sodass er Sie bei Ihrem Vorhaben finanziell unterstützt.

Drei Möglichkeiten stehen Ihnen zur Auswahl:

  • eine Förderung durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
  • ein Kredit bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
  • ein Steuerbonus bei der Einkommenssteuer

Abhängig davon, wo Sie wohnen beziehungsweise den Fenstertausch durchführen möchten, gewähren einige Städte zusätzliche Förderprogramme.

BAFA-Förderung für Einzelmaßnahmen

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle sitzt im Geschäftsbereich des „BMWK“, des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz. Es ist eine staatliche Behörde, die Gebäudesanierungen finanziert, um Immobilien energetisch zu modernisieren.

Einzelmaßnahmen, wie ein Fenster oder eine Haustür zu ersetzen, sind förderungsfähig, wenn sie anschließend die Energieeffizienz erhöhen. Ist dies der Fall, erhalten Sie Fördermittel in Höhe von 15 Prozent der förderfähigen Kosten.

Wichtige Hinweise:

  • Die Investition muss mindestens 2.000 Euro Ein einzelnes Fenster wird somit nicht gefördert, eine hochwertige Haustür hingegen schon.
  • Die förderfähigen Kosten dürfen pro Jahr 60.000 Euro nicht übersteigen.
  • Pro Gebäude liegt die Höchstgrenze der förderfähigen Kosten bei 600.000 Euro.
  • Verpflichtend muss ein Energieberater beauftragt werden.

Einen 5 Prozent Förderbonus legt der Staat obendrauf, wenn Ihr Vorhaben eine Maßnahme des individuellen Sanierungsfahrplans, des „iSFP“, ist.

Durch das BAFA erhalten Sie somit einen maximalen Zuschuss von 20 Prozent, maximal aber 12.000 Euro der förderfähigen Ausgaben. Die Fensterförderung beantragen Sie vor Sanierungsbeginn mithilfe Ihres Energieberaters. Die Förderung für neue Fenster beinhaltet auch den Einbau von Rollläden oder Sonnenschutzgittern.

KfW-Kredit bei Komplettsanierung

Ein Fenstertausch stellt eine Einzelmaßnahme dar. Wenn Sie Ihr ganzes Haus in ein Effizienzhaus verwandeln, betrachten Sie das KfW-Programm 261. Die Förderbank KfW vergibt günstige Kredite inklusive eines staatlichen Zuschusses.

Für eine Sanierung zum Effizienzhaus erhalten Sie einen Kredit bis 150.000 Euro. Im Förderprogramm ist ein Tilgungszuschuss von bis zu 45 Prozent vorgesehen. Die Höhe des Zuschusses hängt davon ab, wie gut Sie Ihr Haus sanieren. Ist eine hohe Energieeffizienz gegeben, erhalten Sie einen höheren Zuschuss. Kontaktieren Sie unbedingt vorab Ihren Energieberater.

Steuerbonus – die Ermäßigung bei Sanierungskosten

Eine Alternative zu den oben genannten Förderungsmöglichkeiten stellt der Steuerbonus dar. Entstehen Kosten für eine Sanierung, wird die Einkommensteuer über drei Jahre reduziert. Je nachdem, wie hoch Ihre Einkommensteuer ist, decken Sie mit der Steuersenkung bis zu 20 Prozent der Kosten ab.

  • 1. und 2. Jahr: 7 Prozent und maximal 14.000 Euro
  • 3. Jahr: 6 Prozent und maximal 12.000 Euro
  • Die Gesamtkosten der Sanierungsarbeiten dürfen 200.000 Euro nicht überschreiten.

Für die handwerklichen Leistungen der Renovierung ist eine Bescheinigung vom Fachbetrieb notwendig. Ein Energieberater wird nicht verpflichtend benötigt. Ferner ist eine nachträgliche Meldung nach der Sanierung möglich. Der Steuerpflichtige muss dazu selbst in der Immobilie wohnen.

Ansprüche an die Fenster –
diese Fenster sind förderungsfähig

Ein Fenstertausch ist sowohl im Neubau als auch im Altbau möglich. Die Fensterförderung wird allerdings nur genehmigt, wenn Ihre neuen Fenster und Türen bestimmte Eigenschaften besitzen. Hauptsächlich geht es um den sogenannten U-Wert, den Dämmwert der Fenster. Es ist ein Wert, der beschreibt, wie viel Wärme das Fenster durchlässt.

  • Bei Fenster inklusive Rahmentausch: Fenster mit einem U-Wert von 0,95 W/m²K (Wärmedurchgangskoeffizient) und Dachfenster mit einem U-Wert von 1,0 W/m²K. Es ist der Dämmwert des gesamten Fensters gemeint (Uw-Wert) und nicht nur der Wert der Scheibe (Ug-Wert).
  • Bei Scheibentausch ohne Rahmen: U-Wert beträgt 1,3 W/m²K

Bedingungen, die erfüllt sein müssen:

  • Der U-Wert der Hauswand ist höher als der vom Fenster. Der Grund: Tauwasser bildet sich an der Wand, was oft zu Schäden führt. Stimmen die U-Werte nicht, muss erst eine Fassadendämmung stattfinden.
  • Das neue Fenster ist luftdichter als die alte Ausführung.

Erhalten Sie eine Förderung für Ihre neue Haustür

Die oben genannten Unterstützungen gelten auch für eine Haustürförderung. Mit einer Förderung für eine neue Haustür oder auch Nebeneingangstüren schaffen Sie ein energieeffizientes Zuhause. Der U-Wert muss bei 1,3 W/m²K liegen, um finanzielle Hilfen zu erhalten.

Wie beantragen Sie die Förderung
für neue Fenster und Haustüren?

Ein Energieberater berät Sie und übernimmt die komplette Antragstellung. Ein „Energie-Effizienz-Experte“ ist für die Fensterförderung vom BAFA und der KfW erforderlich und auch sonst zu empfehlen. In der Beratung werden mögliche Fragen geklärt und Ihnen sämtliche Arbeiten abgenommen. Es ist möglich, selbst einen Antrag zu stellen, nur ist der Aufwand groß. Der Weg über einen Berater ist daher deutlich einfacher.

Die richtigen Fenster und Türen
finden Sie bei UNILUX!

UNILUX hilft Ihnen beim Fenstertausch. Als erfahrener Hersteller von Fenstern und Türen produzieren wir hochenergieeffiziente Modelle, die gleichzeitig mit einer Lärmschutzdämmung überzeugen. Unsere UNILUX-Fachpartner beraten Sie über verschiedene Fensterförderungen und -lösungen. Einen Ansprechpartner vor Ort in Ihrer Nähe finden Sie hier mit unserer UNILUX-Partnersuche.